Preise und Förderung
Förderung von Solaranlagen in der Schweiz 2026: Einmalvergütung, Rückliefervergütung, Steuerabzug
Der Bund zahlt eine Einmalvergütung, der Netzbetreiber vergütet Ihren eingespeisten Strom, und in fast allen Kantonen hilft der Steuerabzug. Was Ihnen 2026 konkret zusteht und welche Regel sich 2027 ändert.
Wie wir jede Zahl prüfenZuletzt geprüft 4. August 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Die Einmalvergütung für angebaute Anlagen unter 30 kWp beträgt 2026 360 CHF pro kWp; eine 10-kWp-Anlage erhält 3'600 CHF.
- Netzbetreiber müssen für Strom aus Anlagen unter 30 kW mindestens 6 Rp./kWh zahlen, unabhängig vom Eigenverbrauch.
- Im Durchschnitt der 30 grössten Netzbetreiber wurden 2026 rund 9.6 Rp./kWh inklusive Herkunftsnachweis vergütet (Erhebung VESE).
- Ab dem 1. Januar 2027 zählt der Marktpreis zur Einspeisestunde; die Minimalvergütung für Anlagen unter 150 kW bleibt.
- Auf bestehenden Gebäuden ist die PV-Investition in fast allen Kantonen als Liegenschaftsunterhalt vom Einkommen abziehbar.
Wer 2026 in der Schweiz eine Photovoltaikanlage baut, wird über drei Kanäle gefördert: mit der Einmalvergütung des Bundes, mit der laufenden Rückliefervergütung des Netzbetreibers für eingespeisten Strom und in fast allen Kantonen mit dem Steuerabzug für die Investition. Bei einer typischen Hausdachanlage von 10 kWp kommen so mehrere tausend Franken zusammen, noch bevor die erste Stromrechnung sinkt.
Dieser Artikel zeigt mit belegten Zahlen, welche Beiträge Ihnen 2026 zustehen, wie Sie sie beantragen und wo Sie die Programme Ihres Kantons und Ihrer Gemeinde finden. Und er erklärt die wichtigste Änderung, die bereits beschlossen ist: Ab 2027 wird eingespeister Strom nach Stundenpreisen vergütet. Eine über viele Jahre garantierte Einspeisevergütung wie in Deutschland kennt die Schweiz nicht; umso wichtiger ist es, die einzelnen Bausteine richtig zu kombinieren.
Die Einmalvergütung: der wichtigste Beitrag des Bundes
Die Einmalvergütung (EIV) ist ein einmaliger Investitionsbeitrag des Bundes an Ihre Anlage. Abgewickelt wird sie über die Pronovo AG, die Abwicklungsstelle des Bundes für die Förderprogramme der erneuerbaren Energien. Für kleine und grosse Anlagen deckt die EIV maximal 30 Prozent der Investitionskosten von Referenzanlagen; gemessen an den tatsächlichen Kosten einer Hausdachanlage ist der Anteil meist deutlich kleiner. Es gibt drei Kategorien:
- KLEIV: die Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen mit weniger als 100 kW Leistung, der Normalfall auf dem Einfamilienhaus
- GREIV: die Einmalvergütung für grosse Anlagen ab 100 kW Leistung
- HEIV: die hohe Einmalvergütung für Anlagen von 2 bis 149.99 kW ohne Eigenverbrauch, mit Beiträgen bis zu 60 Prozent der Kosten von Referenzanlagen
Für die typische angebaute Anlage unter 30 kWp auf dem Hausdach gilt 2026: Der Grundbeitrag beträgt null Franken (abgeschafft im April 2024), der Leistungsbeitrag 360 CHF pro kWp, nachdem er im April 2025 um 20 CHF gesenkt wurde. Das bedeutet: Eine 10-kWp-Anlage erhält 3'600 CHF, unabhängig davon, was sie tatsächlich gekostet hat.
Einmalvergütung
- 5 kWp1'800 CHF
- 10 kWp3'600 CHF
- 15 kWp5'400 CHF
- 20 kWp7'200 CHF
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| Anlagegrösse | Einmalvergütung |
|---|---|
| 5 kWp | 1'800 CHF |
| 10 kWp | 3'600 CHF |
| 15 kWp | 5'400 CHF |
| 20 kWp | 7'200 CHF |
Dazu kommen Boni für besondere Bauweisen: Steil montierte Anlagenteile mit Inbetriebnahme ab dem 1. Januar 2025 erhalten einen Neigungswinkelbonus von 400 CHF pro kW bei integrierten beziehungsweise 200 CHF pro kW bei angebauten oder freistehenden Anlagenteilen. Für Anlagen über Parkflächen zahlt der Bund seit 2025 zusätzlich 250 CHF pro kW. Fassadenanlagen können damit trotz tieferem Ertrag pro kWp interessant werden, auch weil steile Flächen im Winterhalbjahr vergleichsweise gut produzieren.
Das Gesuch stellen Sie über das Pronovo-Portal. Sie können damit auch eine Drittpartei bevollmächtigen; in der Praxis übernimmt das oft der Installationsbetrieb. Massgebend für den Satz ist das Datum der Inbetriebnahme, denn die Vergütungssätze werden regelmässig angepasst.
Die Rückliefervergütung: was der Netzbetreiber zahlen muss
Für Solarstrom, den Sie nicht selbst verbrauchen, zahlt Ihnen Ihr Netzbetreiber eine Rückliefervergütung. Seit dem 1. Januar 2026 ist diese Vergütung schweizweit harmonisiert: Haben Produzent und Netzbetreiber nichts anderes vereinbart, gilt der vom Bundesamt für Energie (BFE) publizierte Referenz-Marktpreis, ein vierteljährlich gemittelter Marktpreis. Für Anlagen unter 30 kW gilt zusätzlich eine Minimalvergütung von 6 Rp./kWh, und zwar unabhängig davon, ob Sie einen Teil des Stroms selbst verbrauchen.
Das bedeutet: Weniger als 6 Rp./kWh darf Ihr Netzbetreiber für den Strom einer Hausdachanlage nicht zahlen. Wie wichtig dieses Sicherheitsnetz ist, zeigt das laufende Jahr: Im zweiten Quartal 2026 lag der Referenz-Marktpreis für Photovoltaik bei 38.96 CHF pro MWh, also bei knapp 3.9 Rp./kWh und damit deutlich unter dem Minimum. Im ersten Quartal waren es noch rund 10.3 Rp./kWh. Der Marktwert von Solarstrom schwankt stark mit der Jahreszeit.
Tatsächlich bezahlt wurde 2026 im Schnitt mehr als das Minimum: Die Erhebung des Verbands unabhängiger Energieerzeuger VESE ergab für Anlagen bis 30 kW eine mittlere Vergütung von rund 9.6 Rp./kWh inklusive Herkunftsnachweis (HKN). Diese Zahl ist der Durchschnitt der 30 grössten Netzbetreiber; die Spanne zwischen den einzelnen Netzbetreibern ist gross. Eine einzige nationale Zahl gibt es also nicht: Was Sie erhalten, legt Ihr lokaler Netzbetreiber fest und passt es in der Regel jährlich an.
Der Herkunftsnachweis belegt, dass eine Kilowattstunde aus Solarenergie stammt. Viele Netzbetreiber vergüten ihn zusammen mit der Energie; im VESE-Durchschnitt ist er eingerechnet. Fragen Sie bei Ihrem Netzbetreiber nach, ob der HKN separat abgegolten wird.
| Grösse | Wert | Wer legt sie fest |
|---|---|---|
| Minimalvergütung, Anlagen unter 30 kW | 6 Rp./kWh | Bund (Verordnung) |
| Referenz-Marktpreis Photovoltaik, 1. Quartal 2026 | rund 10.3 Rp./kWh | BFE (Publikation) |
| Referenz-Marktpreis Photovoltaik, 2. Quartal 2026 | knapp 3.9 Rp./kWh | BFE (Publikation) |
| Mittlere bezahlte Vergütung inkl. HKN, Anlagen bis 30 kW | 9.6 Rp./kWh | lokale Netzbetreiber (Erhebung VESE) |
Den Tarif Ihres eigenen Netzbetreibers finden Sie in dessen Preisblatt oder gesammelt auf pvtarif.ch, der Vergleichsplattform des Verbands unabhängiger Energieerzeuger VESE.
Ab 2027: Der Marktpreis zählt pro Stunde
Der Bundesrat hat 2026 die nächste Etappe beschlossen: Ab dem 1. Januar 2027 richtet sich die Vergütung, wenn nichts anderes vereinbart ist, nach dem Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung, also nach Stundenpreisen statt nach dem Quartalsdurchschnitt. Die Minimalvergütungen für Anlagen mit weniger als 150 kW Leistung bleiben unverändert; liegt der Marktpreis darunter, gleicht der zuständige Netzbetreiber die Differenz quartalsweise aus und zahlt sie den Produzenten aus.
Erklärtes Ziel der Umstellung ist, die Einspeisung in Stunden mit tiefen oder negativen Preisen weniger attraktiv zu machen. Das bedeutet für Sie: Mittagsstrom, den alle gleichzeitig einspeisen, wird tendenziell weniger wert; Eigenverbrauch, Speicher und eine Ost-West-Ausrichtung gewinnen an Bedeutung.
Kantonale und kommunale Programme
Neben dem Bund fördern einzelne Kantone, Städte, Gemeinden und Energieversorger den Solarausbau mit eigenen Beiträgen. Üblich sind Pauschalbeiträge pro Anlage, Zuschläge pro kWp oder Beiträge an Speicher und integrierte Lösungen. Diese Programme ändern sich laufend und unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde; jede gedruckte Liste wäre schnell veraltet.
Ob sich ein kommunaler Beitrag mit der Einmalvergütung des Bundes kombinieren lässt, regelt das jeweilige Programm selbst. Manche Programme verlangen das Gesuch vor Baubeginn; lesen Sie die Bedingungen, bevor Sie den Installationsvertrag unterschreiben.
Zuverlässig aktuell ist die Abfrage nach Wohnort: Auf energiefranken.ch sehen Sie mit Ihrer Postleitzahl alle Fördermöglichkeiten an Ihrer Adresse. EnergieSchweiz, das Programm des Bundesamts für Energie, verweist offiziell auf dieses Verzeichnis. Für die Rückliefervergütung übernimmt pvtarif.ch dieselbe Rolle.
Ein Sonderfall sind thermische Solaranlagen für Warmwasser: Hier muss das Fördergesuch an den Kanton gerichtet und von diesem vor der Installation bewilligt werden. Bei der Photovoltaik läuft die Bundesförderung dagegen unabhängig vom Kanton über Pronovo.
Der Steuerabzug: die unterschätzte Förderung
Auf bestehenden Gebäuden können Privatpersonen die Investition in eine Photovoltaikanlage als Liegenschaftsunterhalt vom steuerbaren Einkommen abziehen. Das gilt bei der direkten Bundessteuer und in fast allen Kantonen. Bei Neubauten ist der Abzug dagegen ausgeschlossen; einzelne Kantone lassen ihn erst einige Zeit nach der Fertigstellung zu. Massgebend ist die Steuerpraxis Ihres Kantons.
Wie viel der Abzug bringt, hängt von Ihrem Grenzsteuersatz ab. Ein Beispiel mit angenommenen Werten: Wer 24'400 CHF selbst getragene Kosten abziehen kann und einen Grenzsteuersatz von 25 Prozent hat, spart rund 6'100 CHF Steuern. Das bedeutet: Der Steuerabzug kann deutlich mehr wert sein als die Einmalvergütung, er taucht aber in keiner Förderübersicht als Betrag auf. Abziehbar ist üblicherweise der Teil der Investition, den Sie nach Abzug der Förderbeiträge selbst tragen.
Bewahren Sie dafür die Schlussrechnung des Installationsbetriebs und die Abrechnung der Einmalvergütung auf: Die Steuerverwaltung will in der Regel beides sehen, weil nur der selbst getragene Anteil abziehbar ist. Reicht Ihr Einkommen in einem Jahr nicht aus, um den ganzen Abzug zu nutzen, lohnt sich die Rückfrage bei der kantonalen Steuerverwaltung zur zeitlichen Verteilung, denn hier unterscheiden sich die Kantone.
So greifen die Förderungen ineinander
- Offerten einholen und mit dem Pronovo-Tarifrechner die Einmalvergütung für Ihre Anlage berechnen. Holen Sie dafür am besten mehrere Offerten von Betrieben aus Ihrer Region ein.
- Anlage bei der zuständigen Baubehörde melden: In den meisten Fällen genügt eine einfache Meldung statt eines Baugesuchs. Das Anschlussgesuch beim Netzbetreiber reicht üblicherweise die Installationsfachperson ein.
- Nach dem Bau das EIV-Gesuch über das Pronovo-Portal stellen oder den Installationsbetrieb dafür bevollmächtigen; massgebend für den Satz ist das Datum der Inbetriebnahme.
- Die Investition in der nächsten Steuererklärung als Liegenschaftsunterhalt geltend machen (bei bestehenden Gebäuden).
- Die Rückliefervergütung läuft danach automatisch über die Abrechnung Ihres Netzbetreibers. Prüfen Sie den Tarif trotzdem jährlich, etwa auf pvtarif.ch.
Ein Rechenbeispiel für eine 10-kWp-Anlage: Von der Investition gehen 3'600 CHF Einmalvergütung ab, dazu kommt bei einem Grenzsteuersatz von 25 Prozent eine Steuerersparnis in der Grössenordnung von 6'100 CHF. Zusammen decken die beiden Instrumente einen namhaften Teil der Anschaffung, bevor die erste Kilowattstunde verkauft ist. Den Rest holt die Anlage über eingesparten Netzstrom und die Rückliefervergütung herein; wie schnell das geht, rechnen wir im Artikel zur Amortisation vor.
Häufige Fragen
- Wie hoch ist die Einmalvergütung für eine Solaranlage 2026?
- Für angebaute Anlagen unter 30 kWp zahlt der Bund 2026 einen Leistungsbeitrag von 360 CHF pro kWp; der Grundbeitrag beträgt seit April 2024 null Franken. Eine 10-kWp-Anlage erhält damit 3'600 CHF. Den verbindlichen Wert für Ihre Anlagenkonfiguration berechnet der Tarifrechner von Pronovo.
- Wer zahlt die Einmalvergütung aus und wie beantrage ich sie?
- Zuständig ist die Pronovo AG, die Abwicklungsstelle des Bundes für die Förderprogramme. Das Gesuch stellen Sie über das Pronovo-Portal; Sie können auch eine Drittpartei bevollmächtigen, üblicherweise den Installationsbetrieb. Massgebend für den Vergütungssatz ist das Datum der Inbetriebnahme.
- Wie viel bekomme ich 2026 für eingespeisten Solarstrom?
- Das legt Ihr lokaler Netzbetreiber fest. Für Anlagen unter 30 kW gilt eine Minimalvergütung von 6 Rp./kWh unabhängig vom Eigenverbrauch; im Durchschnitt der 30 grössten Netzbetreiber wurden 2026 rund 9.6 Rp./kWh inklusive Herkunftsnachweis bezahlt (Erhebung VESE). Den Tarif Ihres Netzbetreibers finden Sie auf pvtarif.ch.
- Was ändert sich 2027 bei der Vergütung?
- Ab dem 1. Januar 2027 richtet sich die Vergütung ohne anderslautende Vereinbarung nach dem Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung, also nach Stundenpreisen. Die Minimalvergütungen für Anlagen unter 150 kW bleiben bestehen; liegt der Marktpreis darunter, gleicht der Netzbetreiber die Differenz quartalsweise aus. Mittagsstrom wird dadurch tendenziell weniger wert.
- Kann ich die Solaranlage von den Steuern abziehen?
- Ja. Auf bestehenden Gebäuden können Privatpersonen die Investition als Liegenschaftsunterhalt vom steuerbaren Einkommen abziehen, bei der direkten Bundessteuer und in fast allen Kantonen. Bei Neubauten ist der Abzug ausgeschlossen. Die Details regelt die Steuerpraxis Ihres Kantons.
- Gibt es zusätzlich kantonale oder kommunale Förderungen?
- Teilweise ja: Einzelne Kantone, Gemeinden und Energieversorger zahlen eigene Beiträge, etwa für integrierte Anlagen oder Speicher. Die Programme ändern sich laufend. Aktuell abfragen können Sie sie mit Ihrer Postleitzahl auf energiefranken.ch.
- Was ist die HEIV und für wen lohnt sie sich?
- Die hohe Einmalvergütung (HEIV) gilt für Anlagen von 2 bis 149.99 kW ohne Eigenverbrauch und deckt bis zu 60 Prozent der Kosten von Referenzanlagen. Sie ist für Dächer interessant, unter denen kaum Strom verbraucht wird, etwa Scheunen oder Lagerhallen. Für das bewohnte Einfamilienhaus ist die normale KLEIV mit Eigenverbrauch fast immer die bessere Wahl.
Quellen
- Pronovo, Förderung Photovoltaik (KLEIV, GREIV, HEIV)pronovo.ch
- Pronovo, Häufige Fragen zur Einmalvergütungpronovo.ch
- Pronovo, Neuerungen Einmalvergütung Photovoltaikpronovo.ch
- ElCom, FAQ zur Stromversorgung ab Mantelerlass (PDF)elcom.admin.ch
- Bundesrat, Medienmitteilung zur Vergütung ab 2027admin.ch
- BFE, Referenz-Marktpreise gemäss Art. 15 EnFV (14.07.2026)pubdb.bfe.admin.ch
- BFE, Besteuerung von Solarstrom-Anlagen (Schlussbericht)pubdb.bfe.admin.ch
- EnergieSchweiz, In sieben Schritten zur Solaranlageenergieschweiz.ch
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Frankreich hat die Einspeisevergütung am 5. Juni 2026 gesenkt, Deutschland senkt am 1. Februar 2027 um 1 Prozent, die Schweiz stellt am 1. Januar 2027 auf stündliche Preise um. Sie hätten es gewusst.
Verfasst von
myosolar Editorial Team
Redaktion
Die myosolar Redaktion recherchiert und aktualisiert jeden Artikel mit belegten Quellen.
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