Preise und Förderung
Photovoltaik-Amortisation in der Schweiz: Rechnung und Beispiele 2026
Nettoinvestition geteilt durch jährlichen Nutzen: Die Amortisationsrechnung ist einfach, wenn die Zahlen stimmen. Wir rechnen ein Schweizer Beispiel durch und zeigen, wie stark Eigenverbrauch und lokaler Tarif das Ergebnis verschieben.
Wie wir jede Zahl prüfenZuletzt geprüft 3. August 2026

Inhalt
- Die Formel
- Schritt 1: die Nettoinvestition
- Schritt 2: der Jahresertrag
- Schritt 3: Eigenverbrauch und Strompreis
- Schritt 4: die Rückliefervergütung
- Die Rechnung: ein Beispiel und die ganze Bandbreite
- Häufige Rechenfehler
- Was die einfache Rechnung weglässt
- Ab 2027: Stundenpreise ändern die Rechnung
- So verkürzen Sie die Amortisation
Das Wichtigste in Kürze
- Amortisationszeit = Nettoinvestition geteilt durch jährlichen Nutzen aus eingespartem und eingespeistem Strom.
- Im Beispiel (10 kWp, 24'400 CHF netto nach Einmalvergütung) dauert die einfache Amortisation je nach Szenario 12 bis 24 Jahre.
- Steigt der Eigenverbrauch von 20 auf 40 Prozent, verkürzt sich die Amortisation am Minimaltarif um sieben Jahre.
- Die Rückliefervergütung streut stark: Minimum 6 Rp./kWh, VESE-Durchschnitt 2026 rund 9.6 Rp./kWh inklusive Herkunftsnachweis.
- Ab 2027 zählt der Marktpreis zur Einspeisestunde; der Eigenverbrauch wird zur wichtigsten Grösse der Rechnung.
Die Amortisationszeit einer Photovoltaikanlage ist die Nettoinvestition geteilt durch den jährlichen Nutzen aus eingespartem und eingespeistem Strom. Mit Schweizer Zahlen von 2026 ergibt das für eine typische 10-kWp-Anlage je nach Eigenverbrauch und Netzbetreiber rund 12 bis 24 Jahre. Diese grosse Spanne ist keine Schwäche der Rechnung, sondern ihre wichtigste Erkenntnis: Zwei Nachbarn mit identischen Dächern können völlig unterschiedliche Amortisationszeiten haben. Hier ist die Rechnung Schritt für Schritt, mit jeder Zahl aus einer überprüfbaren Quelle.
Die Formel
Amortisationszeit in Jahren gleich Nettoinvestition geteilt durch jährlichen Nutzen. Der jährliche Nutzen besteht aus zwei Teilen: eingesparter Netzstrom (selbst verbrauchte Kilowattstunden mal Strompreis) plus Einspeiseerlös (eingespeiste Kilowattstunden mal Rückliefervergütung). Fünf Zahlen genügen also:
- Nettoinvestition: Anlagenpreis minus Einmalvergütung, allenfalls minus Steuerersparnis
- Jahresertrag der Anlage in kWh
- Eigenverbrauchsanteil in Prozent
- Ihr Strompreis in Rp./kWh
- Die Rückliefervergütung Ihres Netzbetreibers in Rp./kWh
Alle fünf sind auffindbar: Preis und Ertragsprognose stehen in der Offerte, Ihr Strompreis auf der Stromrechnung, die Rückliefervergütung im Preisblatt Ihres Netzbetreibers oder gesammelt auf pvtarif.ch. Nur der Eigenverbrauch ist vor dem ersten Betriebsjahr eine Schätzung.
Schritt 1: die Nettoinvestition
Schlüsselfertige Aufdachanlagen kosten üblicherweise 2'400 bis 3'200 CHF pro kWp; für die 10-kWp-Beispielanlage nehmen wir den Mittelwert von 28'000 CHF. Davon geht die Einmalvergütung ab: 360 CHF pro kWp für angebaute Anlagen unter 30 kWp, also 3'600 CHF. Bleiben 24'400 CHF Nettoinvestition. Betriebskosten wie Versicherung oder spätere Reparaturen lassen wir in der einfachen Rechnung weg.
Die Preisspanne wirkt direkt auf das Ergebnis: Mit dem günstigen Ende (24'000 CHF brutto, 20'400 CHF netto) verkürzt sich die Amortisation im Basisszenario auf knapp 14 Jahre, mit dem teuren Ende (32'000 CHF brutto, 28'400 CHF netto) verlängert sie sich auf rund 19 Jahre. Es lohnt sich also doppelt, zuerst Offerten zu vergleichen und erst dann zu rechnen.
Auf bestehenden Gebäuden reduziert der Steuerabzug die Rechnung weiter: Die Investition ist als Liegenschaftsunterhalt vom steuerbaren Einkommen abziehbar; die Details zeigt unser Beitrag zur Solarförderung. Mit einer Beispielannahme von 25 Prozent Grenzsteuersatz sinkt die Nettoinvestition auf rund 18'300 CHF. Wir rechnen im Beispiel konservativ ohne Steuerabzug weiter; Ihre reale Amortisation ist dann eher kürzer als die hier gezeigte.
Schritt 2: der Jahresertrag
EnergieSchweiz rechnet bei geeigneter Ausrichtung und Neigung mit rund 1'000 kWh pro kWp und Jahr. 10 kWp liefern also etwa 10'000 kWh. Verschattung und flache Nordlagen verschieben den Wert nach unten, alpine Lagen nach oben. Nehmen Sie für Ihre Rechnung die standortbezogene Prognose aus einer seriösen Offerte, nicht den Bestwert aus einem Prospekt.
Schritt 3: Eigenverbrauch und Strompreis
Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart den Einkauf beim Versorger. 2026 zahlt ein typischer Haushalt 27.7 Rp./kWh; das ist der Median der ElCom-Kategorie H4 mit 4'500 kWh Jahresverbrauch, Ihr lokaler Tarif kann davon abweichen. Ohne Speicher erreichen Haushalte je nach Tagesprofil meist 20 bis 40 Prozent Eigenverbrauch; wer Boiler, Waschmaschine und E-Auto-Ladung gezielt in die Sonnenstunden verschiebt, liegt am oberen Ende dieser Spanne.
Ihr heutiger Jahresverbrauch steht auf der Stromrechnung, das Tagesprofil kennen Sie aus dem Alltag: Wer im Homeoffice arbeitet, mittags kocht oder eine Wärmepumpe betreibt, verbraucht automatisch mehr Sonnenstrom. Planen Sie in den nächsten Jahren ein E-Auto oder eine Wärmepumpe, rechnen Sie zwei Varianten, einmal mit dem heutigen und einmal mit dem künftigen Verbrauch.
Schritt 4: die Rückliefervergütung
Für den eingespeisten Rest gibt es keine nationale Zahl, denn den Tarif legt Ihr lokaler Netzbetreiber fest. Drei belegte Anhaltspunkte für 2026: Das gesetzliche Minimum für Anlagen unter 30 kW beträgt 6 Rp./kWh, unabhängig vom Eigenverbrauch. Im Durchschnitt der 30 grössten Netzbetreiber wurden rund 9.6 Rp./kWh inklusive Herkunftsnachweis bezahlt (Erhebung VESE), bei grosser Spanne. Und der vom BFE publizierte Referenz-Marktpreis für Photovoltaik lag im zweiten Quartal 2026 bei knapp 3.9 Rp./kWh, weshalb für kleine Anlagen das Minimum griff. Rechnen Sie deshalb konservativ und prüfen Sie den Tarif Ihres Netzbetreibers jedes Jahr neu.
Die Rechnung: ein Beispiel und die ganze Bandbreite
Im Basisszenario mit 30 Prozent Eigenverbrauch und dem VESE-Durchschnittstarif sieht die Rechnung so aus: 3'000 kWh mal 27.7 Rp. ergibt 831 CHF Einsparung, 7'000 kWh mal 9.6 Rp. ergibt 672 CHF Einspeiseerlös, zusammen 1'503 CHF pro Jahr. 24'400 CHF geteilt durch 1'503 CHF ergibt gut 16 Jahre. Wie stark die zwei Stellschrauben wirken, zeigt die Matrix:
bei 6 Rp./kWh
- 20 Prozent23.6 Jahre
- 30 Prozent19.5 Jahre
- 40 Prozent16.6 Jahre
- 50 Prozent14.5 Jahre
Zahlen anzeigenZahlen ausblenden
| Eigenverbrauch | bei 6 Rp./kWh | bei 9.6 Rp./kWh | bei 12 Rp./kWh |
|---|---|---|---|
| 20 Prozent | 23.6 Jahre | 18.5 Jahre | 16.1 Jahre |
| 30 Prozent | 19.5 Jahre | 16.2 Jahre | 14.6 Jahre |
| 40 Prozent | 16.6 Jahre | 14.5 Jahre | 13.3 Jahre |
| 50 Prozent | 14.5 Jahre | 13.1 Jahre | 12.3 Jahre |
Lesebeispiel: Steigert ein Haushalt am Minimaltarif den Eigenverbrauch von 20 auf 40 Prozent, sinkt die Amortisation von 23.6 auf 16.6 Jahre, also um sieben Jahre. Der Unterschied zwischen Minimaltarif und überdurchschnittlichem Tarif macht bei 30 Prozent Eigenverbrauch knapp fünf Jahre aus. Das bedeutet: Ihr Verbrauchsverhalten wiegt mindestens so schwer wie Ihr Wohnort.
Zur Einordnung der Beträge: Die ganze Stromrechnung eines typischen H4-Haushalts mit 4'500 kWh liegt 2026 bei rund 1'247 CHF. Der jährliche Nutzen der Beispielanlage von 1'503 CHF übertrifft diese Rechnung, weil zum eingesparten Einkauf der Verkauf des Überschusses dazukommt. Die Anlage arbeitet also spürbar, nur eben über viele Jahre verteilt.
Ein zweites Szenario zeigt das Potenzial: Ein Haushalt mit Wärmepumpe und E-Auto, der 50 Prozent Eigenverbrauch erreicht, kommt beim VESE-Durchschnittstarif auf rund 13 Jahre, selbst am Minimaltarif auf 14.5 Jahre. Hoher Eigenverbrauch macht die Rechnung zugleich robuster gegen Tarifänderungen, weil weniger vom eingespeisten Strom abhängt.
Häufige Rechenfehler
- Mit dem Bruttopreis rechnen statt mit der Nettoinvestition nach Einmalvergütung
- Einen nationalen Durchschnittstarif einsetzen statt der Rückliefervergütung des eigenen Netzbetreibers
- Den Prospektertrag übernehmen statt einer standortbezogenen Prognose
- Den Eigenverbrauch zu hoch ansetzen, etwa 50 Prozent ohne Speicher und ohne Lastverschiebung
- Betriebskosten und den späteren Ersatz des Wechselrichters komplett ignorieren
Was die einfache Rechnung weglässt
- Betriebskosten: Versicherung, allfällige Zählergebühren und Reparaturen schmälern den jährlichen Nutzen
- Ersatzinvestitionen: Der Wechselrichter muss im Lauf der Betriebsdauer in der Regel einmal ersetzt werden
- Moduldegradation: Die Leistung nimmt über die Jahre leicht ab
- Strompreisentwicklung: 2026 sanken die Preise um rund 4 Prozent gegenüber dem Vorjahr; die langfristige Richtung ist offen
- Tarifänderungen: Die Rückliefervergütung wird in der Regel jährlich angepasst
- Steuerabzug: Auf bestehenden Gebäuden verkürzt er die reale Amortisation spürbar
Diese Effekte wirken in beide Richtungen. Die einfache Amortisation bleibt trotzdem die beste erste Orientierung, weil sie mit fünf belegbaren Zahlen auskommt und jede Annahme sichtbar macht.
Wollen Sie es genauer, ziehen Sie eine jährliche Betriebskostenpauschale vom Nutzen ab. Schon eine Annahme von 200 CHF pro Jahr verlängert die Amortisation im Basisszenario von gut 16 auf knapp 19 Jahre. Auch das spricht dafür, Reserven einzuplanen, statt mit Idealwerten zu rechnen.
Ab 2027: Stundenpreise ändern die Rechnung
Ab dem 1. Januar 2027 richtet sich die Vergütung ohne anderslautende Vereinbarung nach dem Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung statt nach dem Quartalsdurchschnitt. Die Minimalvergütungen für Anlagen unter 150 kW bleiben; liegt der Marktpreis darunter, gleicht der Netzbetreiber die Differenz quartalsweise aus. Wie stark der Marktwert von Solarstrom schwankt, zeigen die Referenz-Marktpreise 2026: rund 10.3 Rp./kWh im ersten Quartal, knapp 3.9 Rp./kWh im zweiten. Für Ihre Rechnung heisst das: Der Wert der Mittagseinspeisung sinkt tendenziell, der Wert jeder selbst verbrauchten Kilowattstunde bleibt.
Wer heute plant, rechnet für die Zeit ab 2027 am ehrlichsten mit einem Einspeisewert nahe der Minimalvergütung und behandelt alles darüber als Bonus. Fällt die Rechnung schon so solide aus, kann Sie die Tarifentwicklung nicht mehr negativ überraschen.
So verkürzen Sie die Amortisation
- Verbrauch in die Sonnenstunden verschieben: Boiler, Wasch- und Spülmaschine, Warmwasser der Wärmepumpe, E-Auto am Mittag laden
- Die Anlage nach dem Verbrauchsprofil dimensionieren statt nach der maximalen Dachfläche: Zusätzliche kWp werden fast vollständig zum Rücklieferungstarif eingespeist
- Den Steuerabzug nutzen: Auf bestehenden Gebäuden die Investition als Liegenschaftsunterhalt geltend machen
- Den Tarif kennen: Die Rückliefervergütung des Netzbetreibers vor dem Bau auf pvtarif.ch nachschlagen
- Beim Speicher ehrlich bleiben: Er erhöht den Eigenverbrauch, kostet aber zusätzlich; rein finanziell verlängert er die Amortisation der Gesamtanlage meist
- Grosse Verbraucher zuerst planen: Eine Wärmepumpe oder ein E-Auto verändert das Verbrauchsprofil stärker als jede Optimierung im Bestand
Rechnen Sie zum Schluss rückwärts: Welche Amortisation ergibt sich mit Ihrem Verbrauch, Ihrem Stromtarif und dem Tarif Ihres Netzbetreibers? Eine belastbare Grundlage liefern Offerten von Betrieben aus Ihrer Region mit einer nachvollziehbaren Ertragsprognose. Und vergessen Sie nicht: Nach der Amortisation produziert die Anlage weiter, dann wird jeder Sonnentag zum Gewinn.
Häufige Fragen
- Wie lange dauert die Amortisation einer Solaranlage in der Schweiz?
- In unserem Beispiel mit 10 kWp und 24'400 CHF Nettoinvestition dauert die einfache Amortisation zwischen gut 12 und knapp 24 Jahren. Mit Durchschnittswerten (30 Prozent Eigenverbrauch, 9.6 Rp./kWh Vergütung) sind es gut 16 Jahre. Entscheidend sind Ihr Eigenverbrauch und der Tarif Ihres lokalen Netzbetreibers.
- Welche Zahlen brauche ich für die Rechnung?
- Fünf Werte: die Nettoinvestition nach Einmalvergütung, den Jahresertrag aus der Offerte, Ihren geschätzten Eigenverbrauchsanteil, Ihren Strompreis von der Stromrechnung und die Rückliefervergütung Ihres Netzbetreibers, zu finden im Preisblatt oder auf pvtarif.ch.
- Verkürzt ein Batteriespeicher die Amortisation?
- Meist nicht: Der Speicher erhöht zwar den Eigenverbrauch deutlich, kostet aber zusätzlich, sodass sich die Amortisation der Gesamtanlage rein finanziell in den meisten Fällen verlängert. Sein Wert liegt in höherer Unabhängigkeit und Komfort. Rechnen Sie Anlage und Speicher getrennt durch.
- Wie fliesst der Steuerabzug in die Rechnung ein?
- Auf bestehenden Gebäuden ist die Investition als Liegenschaftsunterhalt vom steuerbaren Einkommen abziehbar; das senkt die Nettoinvestition. Im Beispiel sinkt sie mit einer Annahme von 25 Prozent Grenzsteuersatz von 24'400 auf rund 18'300 CHF, was die Amortisation um mehrere Jahre verkürzt. Massgebend ist die Steuerpraxis Ihres Kantons.
- Was passiert nach der Amortisation?
- Die Anlage produziert weiter, und der jährliche Nutzen wird zum Nettogewinn. Module sind auf mehrere Jahrzehnte Betrieb ausgelegt; einzig der Wechselrichter muss in der Regel einmal ersetzt werden. Je früher die Amortisation erreicht ist, desto länger ist die Gewinnphase.
- Wie sicher ist die Rückliefervergütung in meiner Rechnung?
- Sie ist die unsicherste Grösse: Der Netzbetreiber passt den Tarif in der Regel jährlich an, und ab 2027 gilt der Marktpreis zur Einspeisestunde. Verlässlich ist nur die Minimalvergütung von 6 Rp./kWh für Anlagen unter 30 kW. Wer konservativ rechnet, setzt das Minimum ein und behandelt alles darüber als Bonus.
Quellen
- CKW, Photovoltaik-Kostenckw.ch
- Pronovo, Neuerungen Einmalvergütung Photovoltaikpronovo.ch
- ElCom, Strompreise 2026 (Medienmitteilung)elcom.admin.ch
- ElCom, FAQ zur Stromversorgung ab Mantelerlass (PDF)elcom.admin.ch
- VESE, pvtarif-Erhebung 2026 (via ee-news)ee-news.ch
- BFE, Referenz-Marktpreise gemäss Art. 15 EnFV (14.07.2026)pubdb.bfe.admin.ch
- EnergieSchweiz (BFE), Leitfaden Solaranlagen (Ertragsrichtwert)pubdb.bfe.admin.ch
- Bundesrat, Medienmitteilung zur Vergütung ab 2027admin.ch
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Eine E-Mail, wenn sich Tarif, Förderung oder Steuerregel in Ihrem Land ändern. Sonst nichts.
Frankreich hat die Einspeisevergütung am 5. Juni 2026 gesenkt, Deutschland senkt am 1. Februar 2027 um 1 Prozent, die Schweiz stellt am 1. Januar 2027 auf stündliche Preise um. Sie hätten es gewusst.
Verfasst von
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