Solaranlagen
Solarteur finden in der Schweiz: Woran Sie einen guten Fachbetrieb erkennen
Installationsbewilligung, Sicherheitsnachweis und der richtige Zeitpunkt für das Pronovo-Gesuch entscheiden über Qualität und Kosten. Die Checkliste für die Schweiz, mit belegten Zahlen.
Wie wir jede Zahl prüfenZuletzt geprüft 4. August 2026

Inhalt
- Wer in der Schweiz an einer Photovoltaikanlage arbeiten darf
- Was eine vollständige Offerte enthält
- Sicherheitsnachweis: die Frist, die Ihnen gehört
- Einmalvergütung: erst Inbetriebnahme, dann Gesuch
- Was die Einspeisung wirklich bringt
- Bewilligung, Gebäudeversicherung, Steuern
- Gewährleistung, Garantie und der Vertrag an der Tür
- Regionale Nähe zahlt sich aus
- Anlagegrösse: zuerst der Stromverbrauch, dann die Dachfläche
- Wartung, Monitoring und die Frage nach Subunternehmern
- Bewertungen und Referenzen richtig lesen
- Warnsignale
- So gehen Sie vor
Das Wichtigste in Kürze
- Photovoltaik gilt in der NIV als besondere Anlage: Für die elektrische Installation braucht der Betrieb eine Installationsbewilligung des ESTI. Die Verzeichnisse sind öffentlich.
- Die Abnahmekontrolle muss innerhalb von sechs Monaten erfolgen und der Sicherheitsnachweis in dieser Frist beim Netzbetreiber liegen. Die Pflicht liegt bei der Eigentümerschaft.
- Die Einmalvergütung beträgt 360 CHF pro kWp Leistungsbeitrag bei null Franken Grundbeitrag, und das Gesuch ist erst nach der Inbetriebnahme möglich.
- Rechnen Sie jede Offerte auf Franken pro kWp um. Dachanlagen unter 30 kW kosteten 2024 im Mittel 2'100 CHF pro kW, offeriert werden meist 2'400 bis 3'200 CHF pro kWp.
- Ab 1. Januar 2027 richtet sich die Vergütung nach dem stündlichen Spotmarktpreis. Fixe Zwanzigjahresrechnungen sind ab sofort mit Vorsicht zu lesen.
Ein guter Solarteur besichtigt Ihr Dach, bevor er eine Offerte schreibt, weist die Installationsbewilligung des ESTI nach und listet jede Komponente und jede Arbeitsleistung einzeln auf. Diese drei Punkte sind keine Verhandlungssache. In der Schweiz kommt ein vierter dazu, der oft untergeht: Das Gesuch um die Einmalvergütung bei Pronovo kann erst nach der Inbetriebnahme eingereicht werden, und der Sicherheitsnachweis muss innerhalb von sechs Monaten beim Netzbetreiber liegen.
Wer in der Schweiz an einer Photovoltaikanlage arbeiten darf
Die Niederspannungs-Installationsverordnung ist hier eindeutig. Wer elektrische Installationen erstellt, ändert oder in Stand stellt und wer elektrische Erzeugnisse an elektrische Installationen fest anschliesst, braucht eine entsprechende Bewilligung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats ESTI. Photovoltaikanlagen sind dabei ausdrücklich als besondere Anlagen genannt, deren Erstellung spezielle Kenntnisse erfordert und für die es die eingeschränkte Installationsbewilligung nach Artikel 14 NIV braucht.
Praktisch heisst das: Ein Betrieb ohne Bewilligung darf Ihnen Module verkaufen und ein Gerüst stellen, die elektrische Installation aber nicht ausführen. Das ESTI führt öffentliche Verzeichnisse der Installations- und Kontrollbewilligungen sowie der eingeschränkten Installationsbewilligungen. Eine Abfrage dort kostet nichts und beantwortet die wichtigste Frage vor der Unterschrift.
Was eine vollständige Offerte enthält
Offerten werden erst vergleichbar, wenn in jeder von ihnen dieselben Positionen stehen. Verlangen Sie diese Punkte bei allen Anbietern gleich, sonst vergleichen Sie am Ende zwei verschiedene Bauvorhaben.
- Alle Komponenten mit Hersteller und Typenbezeichnung: Module, Wechselrichter, Unterkonstruktion und, falls vorgesehen, der Speicher.
- Sämtliche Arbeitsleistungen inklusive Gerüst, Kabelwege, Überspannungsschutz und einer allfälligen Anpassung der Hausinstallation.
- Die Abnahmekontrolle und der Sicherheitsnachweis, mit Angabe, wer sie veranlasst und wer sie unterzeichnet.
- Wer das Meldeverfahren oder das Baugesuch bei der Gemeinde einreicht.
- Wer das Pronovo-Gesuch für die Einmalvergütung stellt und wann.
- Ein Zahlungsplan nach Baufortschritt statt einer Vorauszahlung auf nicht erbrachte Leistungen.
- Die vollständige Anlagendokumentation mit Schema, Datenblättern und Inbetriebnahmeprotokoll.
Sicherheitsnachweis: die Frist, die Ihnen gehört
Nach der Erstellung der Anlage müssen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer innerhalb von sechs Monaten eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan oder eine akkreditierte Inspektionsstelle veranlassen und innerhalb dieser Frist der Netzbetreiberin den Sicherheitsnachweis einreichen. Unterschrieben wird der Nachweis von der berechtigten Person, welche die Kontrolle durchgeführt hat, sowie vom Bewilligungsinhaber.
Die Frist läuft auf Ihren Namen, nicht auf den des Installateurs. Halten Sie deshalb in der Offerte fest, wer die Kontrolle organisiert und wer sie bezahlt. Das ist einer der häufigsten Punkte, an denen ein günstiges Angebot nachträglich teurer wird.
Einmalvergütung: erst Inbetriebnahme, dann Gesuch
Die Einmalvergütung von Pronovo setzt sich aus einem Grundbeitrag und einem Leistungsbeitrag pro Kilowatt installierter Leistung zusammen, wobei der Grundbeitrag seit dem 1. April 2024 null Franken beträgt. Der Leistungsbeitrag für angebaute und freistehende Anlagen liegt bei 360 Franken pro Kilowattpeak; die Leistungsbeiträge bis 30 kW wurden per 1. April 2025 um je 20 Franken gesenkt. Das Gesuch kann grundsätzlich von jeder Anlagebetreiberin und jedem Anlagebetreiber eingereicht werden, eine dritte Partei kann dazu bevollmächtigt werden, und es kann erst nach der Inbetriebnahme einer Anlage eingereicht werden.
| Grösse | Wert | Quelle und Stand |
|---|---|---|
| Leistungsbeitrag Einmalvergütung, angebaute Anlage | 360 CHF pro kWp | Pronovo, Senkung um 20 CHF per 1. April 2025 |
| Grundbeitrag Einmalvergütung | 0 CHF | Pronovo-Richtlinie, seit 1. April 2024 |
| Minimalvergütung für Anlagen unter 30 kW | 6 Rp. pro kWh | ElCom, unabhängig vom Eigenverbrauch |
| Strompreis typischer Haushalt H4 | 27.7 Rp. pro kWh | ElCom, Tarife 2026 |
| Kosten Dachanlage unter 30 kW, Mittel 2024 | 2'100 CHF pro kW | Swissolar Solarmonitor 2025, 2023 noch 2'571 CHF pro kW |
Die Kostenangabe im Solarmonitor umfasst Lieferung, Montage und Planung aller notwendigen Komponenten bis zum Netzanschluss inklusive Befestigung, Monitoring und Sicherheitsmassnahmen. Sie ist ein Mittelwert aus realisierten Anlagen, keine Offertenspanne. Wer heute Offerten einholt, sieht eher Bandbreiten wie die 2'400 bis 3'200 Franken pro kWp, die ein Schweizer Energieversorger in seinem Kostenratgeber nennt. Beide Zahlen sind richtig und messen Verschiedenes: die eine, was Anlagen im Mittel gekostet haben, die andere, was Kundinnen und Kunden offeriert bekommen. Genau deshalb ist der Vergleich Ihrer eigenen drei Offerten aussagekräftiger als jede publizierte Spanne.
Was die Einspeisung wirklich bringt
Für Anlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 30 kW gilt eine Minimalvergütung von 6 Rappen pro Kilowattstunde, unabhängig vom Eigenverbrauch. Was Ihr Netzbetreiber darüber hinaus zahlt, unterscheidet sich lokal stark. Zum Vergleich: Ein typischer Haushalt bezahlt 2026 rund 27.7 Rappen pro Kilowattstunde. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ist damit deutlich mehr wert als jede eingespeiste, und eine Offerte, die das nicht so rechnet, rechnet zu Ihren Ungunsten.
Bewilligung, Gebäudeversicherung, Steuern
Genügend angepasste Solaranlagen auf Dächern oder an Fassaden in Bau- und Landwirtschaftszonen sind nach Artikel 18a des Raumplanungsgesetzes nicht baubewilligungspflichtig, sondern lediglich der zuständigen Behörde zu melden. Auf Kultur- und Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung braucht es dagegen immer eine Baubewilligung. Ein Betrieb, der Ihre Gemeinde und deren Praxis kennt, spart Ihnen hier Wochen.
Zwei weitere Punkte sind kantonal geregelt und gehören trotzdem in das erste Gespräch. Erstens die Gebäudeversicherung: Eine Photovoltaikanlage gilt als wertvermehrende Investition und ist zu melden, wobei die Schwellenwerte kantonal unterschiedlich sind. Zweitens die Steuern: Die Kosten für die Installation einer Anlage auf oder an bestehenden Gebäuden gelten als Massnahmen zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien und können bei der Einkommenssteuer abgezogen werden. Bei Neubauten gilt das nicht. Fragen Sie Ihren Installateur, ob er Ihnen eine Rechnung liefert, die den abzugsfähigen Anteil sauber ausweist.
Gewährleistung, Garantie und der Vertrag an der Tür
Die Ansprüche des Bestellers eines unbeweglichen Werkes wegen allfälliger Mängel verjähren gegen den Unternehmer sowie gegen den Architekten oder den Ingenieur mit Ablauf von fünf Jahren seit der Abnahme des Werkes. Swissolar fasst die Praxis so zusammen: Gewährleistungsfristen in der Schweiz dauern zwei bis maximal fünf Jahre, danach sind die Ansprüche zur Mängelbehebung verjährt. Herstellergarantien auf Module und Wechselrichter laufen oft länger, sind aber beim Hersteller einzufordern und decken die Arbeit für Ausbau und Wiedermontage häufig nicht.
Beim Widerrufsrecht ist die Schweiz zurückhaltender als die EU. Für Haustürgeschäfte und vergleichbare Überrumpelungssituationen sieht das Obligationenrecht eine Frist von 14 Tagen vor, wenn die Leistung des Kunden 100 Franken übersteigt. Ob diese Bestimmung auf einen Werkvertrag über eine fest montierte Dachanlage anwendbar ist, lässt sich aus dem Gesetzeswortlaut allein nicht abschliessend beantworten; myosolar hat dazu keine eindeutige Quelle gefunden. Die praktische Konsequenz ist unabhängig davon dieselbe: Unterschreiben Sie einen Vertrag über eine fünfstellige Investition nicht an der Haustür.
Regionale Nähe zahlt sich aus
Eine Photovoltaikanlage ist kein Produkt, sondern ein Bauwerk mit zwanzig und mehr Betriebsjahren. In dieser Zeit fällt irgendwann ein Wechselrichter aus, ein Zähler wird getauscht, eine Verbindung muss nachgezogen werden. Ein Betrieb mit Referenzanlagen in Ihrer Gemeinde, der die Praxis Ihres Netzbetreibers und Ihrer Bauverwaltung kennt, ist deshalb strukturell mehr wert als ein Anbieter zwei Kantone weiter. Verlangen Sie zwei bis drei Referenzen aus dem letzten Jahr und rufen Sie dort an.
Anlagegrösse: zuerst der Stromverbrauch, dann die Dachfläche
Ein guter Betrieb fragt zuerst nach Ihrem Jahresverbrauch, nach dem Lastprofil und danach, ob eine Wärmepumpe oder eine Ladestation dazukommt. Erst dann spricht er über Module. Wer die Anlage allein nach der freien Dachfläche dimensioniert, verkauft Ihnen Kilowattpeak statt Eigenverbrauch, und in der Schweiz ist der Eigenverbrauch fast alles: Bei 27.7 Rappen Bezugspreis und 6 Rappen gesetzlicher Minimalvergütung ist jede selbst genutzte Kilowattstunde ein Mehrfaches jeder eingespeisten wert. Bringen Sie Ihre letzte Stromrechnung zum Vor-Ort-Termin mit.
Wartung, Monitoring und die Frage nach Subunternehmern
Die Montage dauert wenige Tage, der Betrieb zwanzig Jahre und mehr. Fragen Sie deshalb, was nach der Inbetriebnahme passiert: Gibt es ein Monitoring, das einen Ertragsausfall meldet? Bietet der Betrieb einen Wartungsvertrag an, was kostet er, und was ist enthalten, etwa Sichtprüfung, Kontrolle der Befestigung und der Verschraubungen? Wie schnell reagiert er bei einem Ausfall im November, wenn ohnehin wenig Ertrag anfällt?
Und gleich danach: Führt der Betrieb die Arbeiten selbst aus oder vergibt er sie weiter? Subunternehmer sind nichts Schlechtes, aber Sie sollten wissen, wer die elektrische Installation ausführt und welche Firma die Installationsbewilligung hält. Ihr Vertragspartner für Mängelrechte bleibt der Betrieb, der die Rechnung stellt. Lassen Sie sich das schriftlich geben, sobald mehrere Firmen beteiligt sind.
Bewertungen und Referenzen richtig lesen
Eine Sternebewertung sagt wenig, das Muster darin sagt viel. Lesen Sie zuerst die schlechten Bewertungen und achten Sie darauf, ob sich dieselbe Beschwerde wiederholt: verschobene Termine, ein liegen gebliebener Sicherheitsnachweis, ein Ertrag unter der Prognose, ein Wechselrichter, auf den monatelang gewartet wird. Ein einzelner verärgerter Kunde ist normal, dasselbe Problem in fünf Texten ist ein Befund.
Verlangen Sie zusätzlich zwei bis drei Referenzanlagen aus dem letzten Jahr in Ihrer Gemeinde und rufen Sie dort an. Fragen Sie nicht, ob alles gut lief, sondern was schiefging und wie der Betrieb reagiert hat. Prüfen Sie ausserdem, wie lange die Firma besteht: Eine Verjährungsfrist von fünf Jahren nützt nur so lange, wie es den Vertragspartner noch gibt.
Warnsignale
- Eine Offerte ohne Vor-Ort-Termin und ohne Blick auf den Hausanschluss.
- Kein Nachweis einer Installationsbewilligung des ESTI, sondern nur der Hinweis, man arbeite mit einem Partner zusammen, der eine habe, ohne diesen zu nennen.
- Eine fixe Einspeisevergütung über zwanzig Jahre, obwohl die Vergütung ab 2027 stündlich am Spotmarkt hängt.
- Der Sicherheitsnachweis oder die Abnahmekontrolle taucht in der Offerte gar nicht auf.
- Hohe Vorauszahlungen vor Baubeginn.
- Zeitdruck mit angeblich auslaufender Einmalvergütung, obwohl das Gesuch ohnehin erst nach der Inbetriebnahme möglich ist.
So gehen Sie vor
- Installationsbewilligung des Betriebs prüfen, notfalls über die Verzeichnisse des ESTI.
- Drei Fachbetriebe aus Ihrer Region zum Vor-Ort-Termin einladen, alle mit derselben Vorgabe: gewünschte Leistung, Speicher ja oder nein, Ladestation ja oder nein.
- Offerten auf Franken pro kWp umrechnen und den Leistungsumfang danebenlegen.
- Abnahmekontrolle, Sicherheitsnachweis und Meldeverfahren schriftlich zuordnen.
- Zahlungsplan nach Baufortschritt vereinbaren.
- Nach der Inbetriebnahme das Pronovo-Gesuch einreichen, Dokumentation und Inbetriebnahmeprotokoll einfordern und die Anlage der Gebäudeversicherung melden.
Häufige Fragen
- Woran erkenne ich, ob ein Solarinstallateur in der Schweiz befugt ist?
- Er braucht eine Installationsbewilligung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats ESTI. Photovoltaikanlagen zählen ausdrücklich zu den Anlagen, deren Erstellung spezielle Kenntnisse erfordert und für die die eingeschränkte Bewilligung nach Artikel 14 NIV vorgesehen ist. Das ESTI führt öffentliche Verzeichnisse der Installations- und Kontrollbewilligungen.
- Was ist das Solarprofi-Label von Swissolar wert?
- Es ist ein Qualitätslabel, kein staatlicher Nachweis, und ersetzt die ESTI-Bewilligung nicht. Für die Aufnahme muss ein Betrieb ordentliches Mitglied von Swissolar sein, den Geschäftssitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein haben und je nach Kategorie Referenzanlagen einreichen und Kontrollen bestehen. Als zusätzliches Auswahlkriterium ist es nützlich.
- Wer muss den Sicherheitsnachweis einreichen?
- Die Pflicht liegt bei der Eigentümerschaft: innerhalb von sechs Monaten eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan oder eine akkreditierte Inspektionsstelle veranlassen und innerhalb dieser Frist der Netzbetreiberin den Sicherheitsnachweis einreichen. In der Praxis organisiert das der Installateur, aber nur, wenn es in der Offerte steht.
- Was kostet eine Photovoltaikanlage in der Schweiz?
- Der Swissolar Solarmonitor 2025 weist für Dachanlagen unter 30 kW Kosten von 2'100 Franken pro Kilowatt im Jahr 2024 aus, nach 2'571 Franken im Jahr 2023, inklusive Lieferung, Montage und Planung bis zum Netzanschluss. Aktuelle Offerten liegen typischerweise höher, ein Schweizer Energieversorger nennt 2'400 bis 3'200 Franken pro kWp.
- Wie lange haftet der Installateur für Mängel?
- Bei einem unbeweglichen Werk verjähren die Mängelansprüche gegen den Unternehmer fünf Jahre nach der Abnahme. Swissolar fasst die Praxis mit zwei bis maximal fünf Jahren zusammen, je nach Einordnung des Bauteils. Herstellergarantien laufen oft länger, decken aber die Arbeit für Ausbau und Wiedermontage häufig nicht ab.
- Braucht eine Photovoltaikanlage Wartung?
- Technisch läuft eine Anlage weitgehend wartungsarm, aber sie läuft nicht unbeaufsichtigt gut. Sinnvoll sind ein Monitoring, das einen Ertragsausfall meldet, und eine periodische Kontrolle von Befestigung und Verschraubungen. Ob Sie dafür einen Wartungsvertrag brauchen, hängt vom Betrieb ab; lassen Sie sich Umfang und Preis vor der Unterschrift schriftlich geben.
- Wie lese ich Bewertungen eines Solarinstallateurs richtig?
- Nicht über die Durchschnittsnote, sondern über das Muster. Lesen Sie die negativen Bewertungen zuerst und prüfen Sie, ob dieselbe Beschwerde mehrfach vorkommt, etwa ein nicht eingereichter Sicherheitsnachweis oder verschobene Termine. Ergänzen Sie das mit zwei bis drei Referenzanlagen aus Ihrer Gemeinde und fragen Sie dort, was schiefging und wie reagiert wurde.
Quellen
- ESTI, Bewilligungen NIV: wer elektrische Installationen erstellt, braucht eine Bewilligung des Inspektoratesesti.admin.ch
- ESTI, Bewilligung für Installationsarbeiten an besonderen Anlagen nach Artikel 14 NIV: Photovoltaikanlagen ausdrücklich genanntesti.admin.ch
- ESTI, Bewilligungsverzeichnisse: öffentliche Verzeichnisse der Installations- und Kontrollbewilligungenesti.admin.ch
- ESTI Bulletin 4/2018, Meldepflicht und Kontrollen von PV-Anlagen: Abnahmekontrolle und Sicherheitsnachweis innerhalb von sechs Monatenesti.admin.ch
- Swissolar, Qualitätslabel Solarprofis: Aufnahmebedingungen und Verzeichnisswissolar.ch
- Pronovo AG, Richtlinie Einmalvergütung Photovoltaik: Grundbeitrag seit 1. April 2024 null Franken, Gesuch erst nach Inbetriebnahmeswissolar.ch
- Pronovo, Neuerungen Einmalvergütung Photovoltaik: Leistungsbeiträge bis 30 kW per 1. April 2025 um je 20 Franken gesenktpronovo.ch
- Pronovo, häufige Fragen: Gesuch durch die Anlagebetreiberin, Bevollmächtigung möglichpronovo.ch
- ElCom, FAQ zum Mantelerlass: Minimalvergütung 6 Rp. pro kWh für Anlagen unter 30 kWelcom.admin.ch
- ElCom, Strompreise 2026: typischer Haushalt H4 bezahlt 27.7 Rappen pro Kilowattstundeelcom.admin.ch
- Swissolar, Solarmonitor Schweiz 2025: Kosten Dachanlagen unter 30 kW 2'571 CHF pro kW 2023 und 2'100 CHF pro kW 2024swissolar.ch
- CKW, Photovoltaik-Kosten: 2'400 bis 3'200 Franken pro kWpckw.ch
- Swissolar, was gilt neu für Photovoltaikanlagen: ab 1. Januar 2027 stündlicher Spotmarktpreis statt vierteljährlichem Referenzmarktpreisswissolar.ch
- Kanton Luzern, Merkblatt Solaranlagen: Artikel 18a RPG, Meldeverfahren statt Baubewilligung für genügend angepasste Anlagenrawi.lu.ch
- Swissolar Rechtsdienst, Herstellergarantie und Gewährleistungspflicht: zwei bis maximal fünf Jahreswissolar.ch
- ch.ch, Waren zurückgeben oder umtauschen: 14 Tage bei Überrumpelungsgeschäften ab einem Warenwert von 100 Frankench.ch
- Steuerbuch Kanton Solothurn: Kosten der Installation einer PV-Anlage auf bestehenden Gebäuden sind bei der Einkommenssteuer abzugsfähigsteuerbuch.so.ch
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Verfasst von
myosolar Editorial Team
Redaktion
Die myosolar Redaktion recherchiert und aktualisiert jeden Artikel mit belegten Quellen.
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Aktualisiert 5. August 20268 Min. Lesezeit
